Compliance-Regeln für Verbandsarbeit

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Compliance-Regeln für Verbandsarbeit

Innerhalb der UNITI und seiner Gremien, Ausschüsse und Arbeitskreise arbeiten Unternehmen zusammen, die aktuell oder auch nur potentiell im Wettbewerb zueinander stehen. Auch wenn die Arbeit der UNITI vorrangig der Darstellung spezifisch mittelständischer Probleme und Anliegen im politischen Raum sowie der Vorbereitung von Fachveranstaltungen zu Mineralöl- und Energiethemen dient, findet das Kartellrecht auf die Tätigkeit der UNITI und die an der Verbandsaktivität der UNITI beteiligten Mitgliedsunternehmen uneingeschränkt Anwend

Ziel der Compliance-Regeln ist es sicherzustellen, dass weder die UNITI und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch die an der Verbandsarbeit beteiligten Mitgliedsunternehmen und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Wettbewerbsverstöße begehen. Gleichzeitig sollen die Spielräume für die wichtige und gerade auch für den Mittelstand von den Kartellbehörden nach wie vor gewünschte zulässige Verbandsarbeit abgesteckt werden. Dabei können die Compliance-Regeln nur allgemeine Verhaltensrichtlinien aufzeigen. Besonderheiten des Einzelfalls können eine eigenständige Beurteilung erfordern. Zweifelsfälle sind frühzeitig mit externen oder internen Juristen abzustimmen.